Vereinsbusordnung

Die Ausleihe, Einweisung und Schlüsselübergabe des Vereinsbus VW Crafter (LAU-FC 920) erfolgt über Vereinsbusverwalter Markus Eymold. In seiner Abwesenheit durch Gisela Höllerer.

Die Übergabe/ Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am Parkplatz Sportheim FCS.

Die Reservierung erfolgt per Mail über die Homepage des 1.FCS mindestens 4 Tage vor Fahrtantritt. Die Abholung erfolgt am Tag der Nutzung, nicht früher.

  1. Grundsätzlich erhält die Mannschaft/Gruppe den Bus mit der an dem Tag weitesten Anreise. Der Vereinsbus darf von Vereinsmitgliedern aller Abteilungen (auch JFG) für Vereinszwecke (Fahrten zu Wettkämpfen, sportlichen Veranstaltungen) ausgeliehen werden. Ausnahmen von der Regel erfolgen durch Vorstandsbeschluss.
  2. Der Fahrer/ die Fahrerin muss Mitglied des 1.FC Schnaittach und aus versicherungsrechtlichen Gründen mindestens 23 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein. Die Fahrerlaubnis ist im Original beim Vereinsbusverwalter vorzulegen.
  3. Der Fahrer / die Fahrerin ist verantwortlich für die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
    • Null Promille Grenze, Rauchverbot, Anschnallpflicht/ Kindersicherung gem. StVO.
    • Eintrag ins Fahrtenbuch bei Rückgabe des Fahrzeugs (Familienname leserlich!)
    • Mängel am Bus sind dem Vereinsbusverwalter zu melden.
    • Der Bus ist nach der Nutzung mit mindestens halbgefüllten Tank und im sauberen Zustand zurückzugeben. Die Betankung erfolgt grundsätzlich über Shell Station Herold Lauf.
    • Die Schlüsselrückgabe hat umgehend nach Beendigung der Fahrt zu erfolgen. Ein Nachteinwurf steht im Geschäftszimmer zur Verfügung.

Der Fahrer/die Fahrerin hat bei einem Unfall immer die Polizei zur Unfallaufnahme am Unfallort zu benachrichtigen.  Beschädigungen am Vereinsbus sind wenn möglich mit Fotos zu dokumentieren.  Notwendige Reparaturen, Abschleppen etc. werden von Markus Eymold oder Gisela Höllerer geregelt.

Jeder Fahrer haftet bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten für die von ihm verursachten Schäden. Für den Vereinsbus besteht eine Vollkaskoversicherung.

Buß- und Verwarnungsgelder trägt in jedem Fall der Fahrer/ die Fahrerin.

Wir wünschen jederzeit eine unfallfreie Fahrt und Freude an diesem Bus!